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Fair Value Measurementnach IFRS 13
Praxishinweise zur Anwendung dieses Bewertungsmaßstabs
Als zentraler Wertmaßstab der internationalen Rechnungslegung findet der Fair Value in einer Vielzahl von Rechnungslegungsstandards Erwähnung. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass es nicht die eine Fair Value-Definition in den Standards des IASB gab, sondern vielfältige Begriffsumschreibungen existierten. Zwar waren diese nicht gänzlich verschieden – trotzdem war das Vorhandensein abweichender Definitionen mindestens als unglücklich, wenn nicht sogar als verwirrend zu qualifizieren.
Vor diesem Hintergrund hatte es sich der Standardsetter zum Ziel gesetzt, eine einheitliche Fair Value-Definition und damit zugleich auch eine einheitliche Fair Value-Bewertung zu normieren. Ergebnis dieser Bemühungen ist der im Mai 2011 veröffentlichte und im Dezember 2012 endorste IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts – Fair Value Measurement). Er ist ab dem anzuwenden und entfaltet damit Gültigkeit für die (Konzern-)Abschlüsse der nunmehr anstehenden Berichtssaison. Im Folgenden legen die Autoren das Konzept der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts dar und geben Praxishinweise zur Ermittlung und Anwendung dieses Bewertungsmaßstabs.