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Die möglichen Auswirkungen des Steuerabkommens mit der Schweiz in der Praxis
Anmerkungen zur Information des Finanzministeriums
Österreich hat im Jahr 1993 ein Endbesteuerungssystem für bestimmte Kapitalerträge eingeführt und diese Maßnahme seinerzeit ebenfalls mit einer automatischen Amnestie verbunden. Davor war auch bei in Österreich erzielten Kapitalerträgen die Hinterziehungsrate hoch, weil für die Finanzbehörde zufolge des österreichischen Bankgeheimnisses keine Möglichkeit bestand, die Besteuerung effizient auszugestalten. Das österreichische Endbesteuerungssystem findet jedoch auf Kapitalerträge aus ausländischen Konten und Depots keine Anwendung.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bemühen sich, über die EU-Zinsenrichtlinie eine lückenlose Besteuerung von Kapitalerträgen sicherzustellen. Mitgliedstaaten, die ein nationales Bankgeheimnis vorsehen, sowie assoziierten Staaten wurde – im Rahmen einer Übergangsregelung – die Möglichkeit geboten, ihre Bankgeheimnisse zu wahren und sich vorerst am Informationssystem nicht zu beteiligen, sondern eine Quellensteuer einzubehalten und abzuführen. Das Ziel, nach Ende des Übergangszeitraums allgemein auf einen automatischen Informationsaustausch überzugehen, konnte allerdings noch nicht erreicht werden, insbesondere weil verschiedene Drittstaaten, die als...