Handbuch Verlassenschaftsverfahren
3. Aufl. 2021
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S. 323XII. Neuerungen nach Einantwortung im Zusammenhang mit der EuErbVO
A. Europäisches Nachlasszeugnis
Möchte jemand seine Erbenstellung auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat, für den die EuErbVO gilt, nachweisen, so ist dies mit dem ENZ möglich. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) soll grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren zusätzlich vereinfachen. Es stellt einen wesentlichen Baustein der EuErbVO dar und darüber hinaus wohl die größte Neuerung und wirklich praxisrelevante Erleichterung bei der Erledigung grenzüberschreitender Verlassenschaften. Das ENZ dient in den der EuErbVO unterliegenden Mitgliedstaaten zum Nachweis von Berechtigungen am oder gegenüber dem Nachlass. Den Berechtigten soll damit die Durchsetzung ihrer Rechte in anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Für Drittstaaten entfaltet es naturgemäß keine Wirkung.
Die Verwendung des ENZ ist nicht verpflichtend. Es kann überhaupt nur für die Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt werden. Das ENZ soll funktionsähnliche innerstaatliche Nachweise nicht ersetzen. Es tritt subsidiär neben diese. Wurde es jedoch ausgestellt, so entfaltet es auch im Ausstellungsstaat Rechtswirkungen und kann dort verwende...