ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
7. Aufl. 2016
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§ 1 Geltungsbereich im allgemeinen
Übersicht
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I. | Sozialversicherung und Verfassung | ||
A. | Kompetenzverteilung | ||
B. | Die Auslegung des Begriffes „Sozialversicherung“ | ||
C. | Bestandsgarantie der Sozialversicherung und soziale Grundrechte | ||
D. | Öffentliches Recht/Privatrecht | ||
II. | Die „allgemeine“ Sozialversicherung | ||
III. | Sozialversicherung „beschäftigter“ Personen | ||
IV. | Beschäftigung „im Inland“ | ||
V. | Entwicklung der Sozialversicherungs-Gesetzgebung inkl ASVG neu |
I. Sozialversicherung und Verfassung
A. Kompetenzverteilung
1
Die Regelung durch Bundesgesetz entspricht Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG, wonach das Sozialversicherungswesen Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung ist. Diese Fokussierung auf den Bund trifft gem Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG etwa auch für das Gesundheitswesen zu, während andere Bereiche der sozialen Sicherheit davon abweichenden Kompetenztatbeständen unterliegen: Beispielhaft seien hier das Armenwesen und die Heil- und Pflegeanstalten genannt, die gem Art 12 Abs 1 Z 1 B-VG jeweils der Zuständigkeit des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung und der Zuständigkeit der Länder zur Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung unterliegen.
2
Gem Art 102 Abs 2 B-VG kann das Sozialversicherungswesen unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden. Das ASVG hat die historisch vorgefundene österreichisc...