Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 479d Beiträge

Elisabeth Zehetner

1

Abs 1 verweist bzgl der Allg BGL auf die §§ 4450 ASVG und bzgl der Grundlage zur Berechnung der Sonderbeiträge auf § 54 ASVG. Für die in § 479a Z 2 ASVG genannten Personen erfolgt sodann eine ges Klarstellung.

2

Mit dem BG zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gem Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013, BGBl I 2007/101, wurde auch das ASVG novelliert (68. Nov). Darin wurden in § 479d die Höhe der Beiträge ab bis und die Beiträge ab festgesetzt.

3

Aufgrund der Ermächtigung in Abs 3 wurde mit VO des BMAS, BGBl 1996/695, der Beitragssatz für die Berechnung der allg Beiträge und der Sonderbeiträge für die gem § 479a Abs 1 Z 2 versicherten Personen ab mit 7,6 vH der BGL festgesetzt.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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