ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 459d Mitwirkung bei der Feststellung von Kindererziehungszeiten
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Zum Datenschutzrecht § 459a. Die Bestimmung präzisiert § 321 über die sv-interne Amtshilfe. Der HV hat die Aufgabe im Rahmen seiner Kompetenz nach § 31 Abs 4 Z 3 lit a und Abs 11 als Dienstleister zu erfüllen.