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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Dokumentvorschau
Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 447h Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung

Josef Souhrada

1

Siehe die Aufgaben nach § 132a ff. Die Bestimmung ist (ähnlich § 84a und 84b, vgl § 81) Rechtsgrundlage für die Verwendung finanzieller Mittel zugunsten einschlägiger Projekte.

2

Dieser Fonds ist auf Sozialversicherungsebene eingerichtet und hat sich nach den Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform durch die ASVGNov im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes, BGBl I 2013/81 ebenfalls an den Zielen der Gesundheitsreform zu orientieren.

3

Zu den Gesundheitsförderungsfonds auf Landesebene siehe § 447g.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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