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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441f Aufgaben des Verbandsvorstandes

Josef Souhrada

1

Die Form der Vertretungsakte ergibt sich aus § 14 der Satzung des HV (avsv 4/2006). Wer die dort genannten Funktionen ausübt, ist aus der Eintragung des HV im Ergänzungsregister ersichtlich (www.ersb.gv.at, ONr 215). Die Bildmarke der Amtssignatur des HV (vgl § 18 Abs 4 AVG 1991, § 19 Abs 3 E-GovG) ist unter avsv 101/2007 kundgemacht.

2

Die Kundmachung der Aufgabenübertragungen (avsv 110/2009) nennt jene Aufgaben, welche nach Abs 4 dem Verbandsmanagement übertragen sind.

3

Zur Definition „laufender Angelegenheiten“ § 434 Rz 1a.

4

Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss usw ist beim selben Rechtsträger keine neuerliche Angelobung notwendig (vgl § 3 Abs 2 der MGO nach § 456a).

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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