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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441a Trägerkonferenz

Josef Souhrada

1

Zu den Aufgaben der TK siehe § 441d.

Die Mitgliedschaft nach Abs 1 Z 1 in der TK ergibt sich aus der jeweiligen Funktion, sie ist untrennbar mit ihr verbunden und erlischt automatisch mit deren Ende (keine gesonderte Enthebung). Das gilt auch für die Seniorenvertreter nach Abs 1 Z 2 insoweit, als sie anlässlich der Neukonstituierung des Beirates im Versicherungsträger nicht neuerlich entsendet werden müssen.

2

Die Mitgliedschaft in der TK kennt keine Funktionsperioden nach § 425, wohl aber deren Vorsitzendenfunktion (Abs 3). Deren vierjährige Funktionsperiode (Unterschied zu § 425) läuft derzeit von 2013 bis Ende 2016 (zum Beginn § 618 Abs 1). Die Zusammensetzung der TK richtet sich nach den Verwaltungskörpern der SVT. Die TK hat 37 Mitglieder (34 von den SVT, drei Seniorenvertreter). Die Funktion als Mitglied der TK begründet keine gesonderten Ansprüche auf Funktionsgebühren (§ 420 Abs 5 Z 2), Reisekosten werden nach den RRGeb geleistet.

3

Die Geschäftsordnung der TK ist als GO-TK 2012 in www.sozdok.at zugänglich, Delegierungen (§ 456a Abs 3) sind unter avsv 53/2005 kundgemacht. Für den Fall, dass die Funktion des Vorsitzenden unbesetzt ist und ein neuer Vorsitzende...

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