TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 414 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Sebastian Wotruba

1

Gem § 414 kann gegenBescheide der VT in Verwaltungssachen Beschwerde an das BVwG erhoben werden. Die Regelungen für das Beschwerde(vor)verfahren ergeben sich aus dem VwGVG. Der bisherige Instanzenzug an den jeweiligen LH und den BMASK wurde durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Sozialversicherung (BGBl I 2013/87) ersetzt.

Die Verletzung der Entscheidungspflicht eines SVT kann nunmehr mit einer Säumnisbeschwerde gem § 8 VwGVG wahrgenommen werden. Holt der SVT den Bescheid nicht nach (§ 16 VwGVG), hat er die Beschwerde dem BVwG vorzulegen.

Die Möglichkeit, in Verwaltungssachen das BVwG zu befassen, bringt eine wesentliche Entschärfung der bisherigen Abgrenzungsschwierigkeiten zu Art 6 MRK und dem Erfordernis auf Entscheidung durch ein Tribunal. Die Frage, ob die Zugehörigkeit zur Riskengemeinschaft der SV oder sogar Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Leistung von SV-Beiträgen als „civil right“ iSv Art 6 Abs 1 MRK anzusehen sind, wurde in der Rsp der befassten Gerichtshöfe nicht immer einheitlich beurteilt (dagegen VwGH 89/08/0234; dafür EGMR Schouten und Meldrum vs Niederlande, ÖJZ 1995, 395; dazu Resch in Feldbauer-Durstmüller/Schlager,...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.