Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 351g Verordnungsermächtigung, Werbeverbot

Hans Seyfried

Übersicht

Rz


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I.
Verfahrensordnung zur Herausgabe des EKO (Abs 1 bis 1c)
A.
Entwicklung
1, 2
B.
Inhalt
3–9
II.
HEK (Abs 2 bis 3)
A.
Funktion
10–13a
B.
Zusammensetzung
14
C.
Vorsitz, Beschlussfähigkeit und Abstimmung
15
D.
Verschwiegenheit
16
E.
Bürogeschäfte, Geschäftsordnung
17
F.
Anhörung
18–21
III.
Verfahrenskostenverordnung (Abs 4)
A.
Vorbemerkung
22
B.
Aktuelle Regelung
23, 23a
IV.
Werbeverbot (Abs 5)
24, 25

I. Verfahrensordnung zur Herausgabe des EKO (Abs 1 bis 1c)

A. Entwicklung

1

Der HV hat durch Verordnung die nähere Organisation zur Aufnahme einer Arzneispezialität und das Verfahren zur Herausgabe des EKO zu regeln. Dieser Aufforderung kommt er mit der Verfahrensordnung zur Herausgabe des EKO nach § 351g – VO-EKO nach.

2

Mit Inkrafttreten der 61. Nov zum ASVG und den dadurch neu gestalteten §§ 31, 351c bis 351j wurde das bis dahin bestehende Heilmittelverzeichnis durch den EKO abgelöst. Ursache für die Gesetzesänderung war die Umsetzung der Transparenz-RL (vgl § 351c Rz 1 f).

B. Inhalt

3

Die Verfahrensordnung gliedert sich in 13 Abschnitte. Abschnitt I enthält allgemeine Bestimmungen zum Zweck, zur Gleichbehandlung sowie zur Definition des Preises. In Abschnitt II werden...

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