Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 351d Entscheidung des Hauptverbandes

Hans Seyfried

Übersicht

Rz


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I.
Entscheidungen des HV
A.
Entscheidungsfrist (Abs 1)
1
B.
Entscheidung (Abs 1)
1.
Anzuwendendes Verfahrensrecht
2–7
2.
Entscheidungsmöglichkeiten
9–15
3.
Ermessen
16–27a
4.
Ausreichende und nachvollziehbare Begründung
28a–28g
a)
Vergleich mit anderen Arzneispezialitäten
29–37
b)
Vorbringen des antragstellenden Unternehmens
38–47
C.
Wirksamkeit der Entscheidung
48
D.
Schriftlichkeit
48a
E.
Begründungspflicht
48b
II.
Neuerlicher Antrag (Abs 3)
49

I. Entscheidungen des HV

A. Entscheidungsfrist (Abs 1)

1

Da bei Aufnahmeverfahren immer auch über den Preis der beantragten Arzneispezialität abgesprochen wird, beträgt die Entscheidungsfrist des HV stets 180 Tage. Für die Annahme, dass diese Frist durch Verzicht des antragstellenden Unternehmens hinfällig wäre, besteht kein Anhaltspunkt (UHK 110/1-UHK/09). Da das Verfahren vor dem HV sehr umfangreich gestaltet ist und auf die ursprüngliche (längere) Entscheidungsfrist ausgerichtet war, ist es notwendig, die 180-Tage-Frist zu hemmen, wenn das antragstellende Unternehmen nicht alle für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen (rechtzeitig) beibringt. Andernfalls hätten die antragstellenden Unternehmen die Möglichkeit...

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