ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 326 Ersatzleistungen aus der Unfallversicherung
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Hat ein Vers wegen eines AU oder einer BK Sozialhilfeleistungen gewährt erhalten, geht sein Anspruch auf kongruente Leistungen der UV auf den SH-Träger über. Praktisch kommt neben dem Teilersatz der Bestattungskosten insb der Ersatz von erbrachten Leistungen der Heilbehandlung in Frage.