Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 266 Waisenpension, Ausmaß

Martin Sonntag

1

Ein uneheliches Kind, dessen Vater nicht festgestellt ist, gilt nach dem Tod der Mutter als doppelt verwaistes Kind (RS0084462).

2

§ 7 APG regelt die Höhe der Waisenpension in Anknüpfung an § 266 (vgl näher § 264 Rz 3).

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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