Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 254 Invaliditätspension

Martin Sonntag

Übersicht

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I.
Grundvoraussetzungen der Invaliditätspension (Abs 1 und 3)
A.
Rechtslage bis und für bis geborene Versicherte ab (vor dem SRÄG 2012)
1–2
B.
Rechtslage für nach geborene Versicherte ab (nach dem SRÄG)
3, 4
II.
Pensionsbezieher nach Rehabilitation (Abs 4)
5–9
III.
Teilpension (Abs 6 bis 8)
10–14

I. Grundvoraussetzungen der Invaliditätspension (Abs 1 und 3)

A. Rechtslage bis und für bis geborene Versicherte ab (vor dem SRÄG 2012)

1

Für Versicherte, die am das 50. Lj bereits vollendet haben, gilt § 254 Abs 1 Z 1 und 2 idF vor dem SRÄG 2012 (§ 669 Abs 5). Nach dem Wortlaut sind somit auch am Geborene noch vom Altrecht erfasst; die Gesetzesmaterialien sind diesbezüglich widersprüchlich (vgl ausf Födermayr in SV-Komm § 253e Rz 22 f).

Abs 1 Z 1 idF vor dem SRÄG 2012 wurde gemeinsam mit § 253e über die pensionsvermeidende berufliche Rehabilitation mit dem BBG 2011 eingeführt. Für die in § 253e geregelte Rehabilitation ist damit der Rsp der Boden entzogen, bei Anbieten einer Rehabmaßnahme erst im sozialgerichtlichen Verfahren sei die Leistung befristet zuzusprechen (vgl näher...

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