Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 248c Besondere Höherversicherung für erwerbstätige PensionsbezieherInnen

Martin Sonntag

1

Nach stRsp kann der Versicherungsfall des Alters nur einmal eintreten (vgl § 253 Rz 2), sodass Beiträge von erwerbstätigen Alterspensionisten faktisch „verloren“ waren. Mit der Einführung dieser Bestimmung sollte die Bereitschaft, weiterhin berufstätig zu sein, auch pensionsrechtlich honoriert werden. Dagegen, dass nur die nach dem geleisteten Beiträge zu berücksichtigen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (10 ObS 61/08f). Zur Bemessung des besonderen Höherversicherungsbetrages vgl die VO BGBl II 2004/523.

2

Der Höherversicherungsbetrag ist nur aufgrund des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteils zu berechnen (10 ObS 127/12t).

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