ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 18a Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
1
Dem einfachen Gesetzgeber steht es frei, zu bestimmten, ab wann er Personen aus familienpolitischen Gründen für Zeiten der Kindererziehung (-pflege) oder der Pflege eines behinderten Kindes die Selbstversicherung in der PV ermöglicht. Die Beschränkung der Selbstversicherungsmöglichkeit in der PV für Zeiten der Kindererziehung (-pflege) nach § 18 bzw der Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ist daher nicht verfassungswidrig (10 ObS 89/92).
2
Gemeinsamer Haushalt: s § 2 Abs 2 und 5 FLAG, demgem kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind iR einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, VwGH 96/14/0006, 2006/13/0120) an.
3
Kind: Der Verweis auf § 8 FLAG bedeutet, dass sich die Auslegung des Kindesbegriffes nach § 2 FLAG zu richten hat; dadurch ergibt sich aber auch, dass es sich bei den Pflegepersonen nur um die nach § 2 Abs 3 FLAG in Betracht kommenden Personen, an erster Stelle also um die leibliche Mutter bzw den leiblichen Vater handeln kann. Gem § 2 Abs 3 FLAG sind Kinder einer Person deren Nachkommen (lit a), deren Wahlkinder und deren Nachkommen (lit b), deren Stiefkinder (lit c) und deren Pflegeki...