TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 180 Besondere Bemessungsgrundlage für Personen unter 30 Jahren

Tarmann-Prantner

Übersicht

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zielsetzung
1
II.
Bemessung
2, 3

I. Zielsetzung

Die besondere BMG des § 180 hat den Zweck, die Unterversorgung jüngerer Unfallopfer zu vermeiden. In jungen Jahren wird ein Vers idR nur eine niedrige BGL haben, die sich bis an sein Lebensende nicht verändern könnte. Es soll daher eine fiktive BMG gebildet werden, der der kollektivvertragl oder tatsächlich regelmäßig erzielbare Lohn zugrundezulegen ist, den Personen mit gleicher Ausbildung bis zum 30. Lj erzielen können, sodass eine akzeptable Rentenhöhe gewährleistet wird (RS0109876).

II. Bemessung

2

Wesentlich für den Begriff der Berufsausbildung ist, welches Berufsziel der Vers zum Zeitpunkt des VF angestrebt hat (RS0109878).

Die Geldleistungen sind nach § 180 bis zum vorauss Ende der begonnenen Ausbildung nach den allgemeinen Vorschriften zu bemessen; ab der fiktiven Beendigung ist dann das jeweilige kollektivvertragl Einkommen für Personen mit gleicher Ausbildung und gleichem Alter heranzuziehen; an altersbedingten Erhöhungen der Aktiveinkommen nimmt der Verunfallte bis zur Vollendung seines 30. Lebensjahres teil.

Diese Regeln gelten nach Abs 2 sinngemäß auch fü...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.