ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 143b Case Management
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Diese Bestimmung regelt die Aufgaben und die Rolle des KVT im Rahmen der medizin Rehabilitation. Der KVT hat den Versicherten umfassend zu unterstützen, um einen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Behandlungsprozess für den Übergang zwischen einer Krankenbehandlung und der Rehabilitation zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Im Rahmen des Case Managements hat sich der KVT mit dem AMS und dem PVT rechtzeitig abzustimmen.