Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 122 Anspruchsberechtigung während der Dauer der Versicherung und nach dem Ausscheiden aus der Versicherung

Walter Schober

Übersicht

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I.
Allgemeines
1–3
II.
Zeitliche Voraussetzungen
A.
Versicherungsfall der Krankheit
4
B.
Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit
5
C.
Versicherungsfall der Mutterschaft
6
III.
Verlängerung des Versicherungsschutzes
A.
Schutzfristfälle (Abs 2)
7, 8
B.
Sonderregelung Mutterschaft
9–12
C.
Sonderregelung für Angehörige (Abs 3a)
13

I. Allgemeines

1

§ 122 regelt die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus der KV

  • während der Dauer der Versicherung (Abs 1 lit a) und

  • nach dem Ausscheiden aus der Versicherung (Abs 1 lit b und Abs 2).

2

Der Regelfall ist der, dass Anspruch auf Leistungen aus der KV (nur) während der Dauer der Versicherung besteht; ausnahmsweise wird der Versicherungsschutz auch auf die Zeit nach Ende der Versicherung ausgedehnt, wobei diese Ausdehnung wieder wegfallen kann (vgl § 122 Abs 2 und 3).

3

Die genaue Festlegung des Zeitpunkts des Eintritts des VF, insb auch des VF der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, ist schon im Hinblick auf die Formulierung des § 122 notwendig. Hinsichtlich Beginn und Ende der Pflichtversicherung siehe §§ 10–12, der Selbstversicherung § 16 Abs 3 und 6 ...

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