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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 91 Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen

Robert Atria

Übersicht

Rz


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I.
Allgemeines
1-4
II.
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Abs 1 Z 2)
5-8
III.
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Abs 1 Z 1)
9, 10
IV.
Bezüge von politischen Mandataren und Funktionären (Abs 1a)
11

I. Allgemeines

1

§ 91 enthält eine Legaldefinition des Erwerbseinkommens für den Bereich des Leistungsrechts (RS0110087; für das Beitragsrecht § 44 ff). Die wesentl praktische Bedeutung des § 91 liegt darin, dass die Regelungen über den Anfall und das Ruhen einer vorzAP bei langer Versdauer, einer Korridorpension und einer Schwerarbeitspension (§ 253b Abs 1 Z 4 und Abs 2-3 alt; § 4 Abs 2 und 3, § 9 Abs 1 APG; RS0110575), die Regelungen über das teilw Ruhen einer IP/BUP (Umwandlung in eine Teilpension gem § 254 Abs 6-8) und die Berechnung der Witwen/Witwerpension (§ 264 Abs 5 Z 1) an den Begriff des Erwerbseinkommens nach § 91 anknüpfen. Hingegen gilt für die Ausgleichszulage der in § 292 definierte Begriff des Nettoeinkommens (§ 292 Rz 11 ff).

2

Für die Umwandlung einer IP/BUP in eine Teilpension kommt es ausschließlich auf den Bezug eines Erwerbseinkommens (über der Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2) iSd § 91 an (zur Au...

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