ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 79a Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der Pensionsversicherung
1
Hinsichtlich der Finanzierungsgrundsätze enthält § 79a eine Selbstbindungserklärung des Bundesgesetzgebers, die im Rahmen der sonstigen G (F-VG, FAG) erfüllt wird. Die Berichte sind auf der Homepage des NR zugänglich (s zul im Sozialbericht 2007/08, III-27 BlgNR 24. GP, 42).