ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 74 Beiträge für Teilversicherte in der Unfallversicherung
1
Gem der Kundmachung über die Aufwertung und Anpassung nach dem ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG für das Kalenderjahr 2014 (BGBl II 2013/434) wurden die festen Beträge gem Abs 1 Z 1 mit 8,67 €, gem Abs 1 Z 2 mit 2,18 € und gem Abs 6 mit 21.964,16 € festgesetzt.