ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 67d Höhe des Haftungsbetrages
1
Durch die Auftraggeberhaftung sollen Beitragsverluste durch Sozialbetrug möglichst verhindert werden. Im Rahmen der Gesetzwerdung haben die Sozialpartner eine Schätzung der Höhe der SVBeiträge durchgeführt, die in den gesamten Werklöhnen enthalten sind. Ein Teil des Werklohnes kann auch auf Material bzw Bereitstellung von teuren Maschinen beruhen. Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Sozialbetrug gerade in personalintensiven Tätigkeitsbereichen vorkommt.
2
Zwecks Evaluierung der Höhe des Haftungsbetrages werden vom DLZ statistische Aufzeichnungen zB über die Höhe der eingezahlten Haftungsbeträge und der zurückbezahlten Guthaben geführt. Beobachtet wird auch, ob weiterhin erhebliche Beitragsrückstände bei dubiosen Bauunternehmen als uneinbringlich abgeschrieben werden müssen.