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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 53a Beiträge für Versicherte, die in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen

Johannes Derntl

Übersicht

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I.
Unfallversicherung
1
II.
Dienstgeberabgabe
2-5
III.
Mehrfach geringfügige Beschäftigung
6-9

I. Unfallversicherung

1

Ein Beschäftigungsverhältnis mit einem beitragspflichtigen Entgelt, das die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 nicht übersteigt, begründet nur die Teilversicherung in der UV. Entsprechend der allg Regel des § 51 Abs 3 trifft auch bei geringfügiger Beschäftigung allein den DG die Beitragspflicht für den UV-Beitrag.

II. Dienstgeberabgabe

2

Die Beschäftigung (einer Vielzahl) von geringfügigen DN konnte für einen DG in der Vergangenheit über den Entfall seiner Beitragspflicht für KV und PV mit gravierenden SV-rechtlichen Vorteilen verbunden sein. Die Folge waren Zurückdrängung der Vollversicherung und massives Auftreten prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Dieser Tendenz wurde mit der Schaffung eines pauschalen DG-Beitrages in § 53a (BGBl I 1998/138) entgegengewirkt. Der VfGH behob diese Regelung als kompetenzwidrig: Weder eine Zuordnung zum Kompetenztatbestand „Sozialversicherungswesen“ noch zum „Abgabenwesen“ war möglich, weil die Beitragspflicht von einem Versicherungsverhältnis ...

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