ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 51b Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung
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Dieser Zusatzbeitrag in der KV sollte dem gestiegenen Finanzierungsbedarf für die Anstaltspflege Rechnung tragen (Ivansits, 50. Novelle zum ASVG, DRdA 1992, 76). Er unterliegt der Beitragsparität zwischen DG und DN. Zur gem VwGH 2004/08/0028 strittigen und schlussendlich zu bejahenden Frage, ob er auch für Selbstversicherte zur Anwendung gelangt, s näher Derntl, ASVG-Beitragssatz für Selbstversicherte in der Krankenversicherung - Rückwirkende gesetzliche Absicherung der bisherigen Behördenpraxis, ASoK 2005, 293.