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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 51 Allgemeine Beiträge für Vollversicherte

Johannes Derntl

Übersicht

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I.
Beitragssätze
1-3
II.
Beitragspflicht
4-6
III.
Sonderbestimmungen
7-9
IV.
Unternehmensgründung
10, 11

I. Beitragssätze

1

Die zu leistenden Beiträge werden über Beitragssätze bestimmt, die Prozentsätze der Beitragsgrundlage innerhalb der Höchstbeitragsgrundlage darstellen. § 51 regelt die allg Beiträge für Vollversicherte; zu den Ergänzungs- und Zusatzbeiträgen s § 51a-e; zu den Sonderbeiträgen s § 54; zu den Teilversicherten s § 52, 73 ff; zu den Selbstversicherten s § 77.

2

In der KV unterscheiden sich die Beitragssätze gem der arbeitsrechtlichen Grundlage. Ein Arbeitsverhältnis als Angestellter liegt dabei nicht nur dann vor, wenn die Regelung des Beschäftigungsverhältnisses schon nach den Bestimmungen über das Anwendungsgebiet des AngG gegeben ist, sondern auch dann, wenn es auf einer zwischen DG und DN abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung beruht (VwGH 564/76; dazu Wachter, Beitrags- und kollektivvertragsrechtliche Fragen zum Angestellten ex contractu, ZAS 1978, 43; zum Leistungsrecht des Angestellten ex contractu im Versicherungsfall s aber zB 10 ObS 109/94). Für die nicht ausdrücklich geregelten Beschäftigungsverhältnisse greift de...

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