Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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1.1.5 Verbesserung, Wartung und Reparatur der Gegenstände
3256 Der Differenzbesteuerung unterliegen der Einkauf und die nachfolgende Veräußerung des erworbenen Gegenstandes. Eine Verbesserung, Wartung oder Reparatur des erworbenen Gegenstandes ist für die Differenzbesteuerung nicht hinderlich. Dadurch wird die Identität des Gegenstandes nicht verändert. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges siehe § 24 Rz 3333 bis 3339.