Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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Judikatur EuGH zu § 22:
, Stadt Sundern
Verpachtung von Jagdbezirken ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung
1. Artikel 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass die gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Absatz 2 dieses Artikels definiert sind, gilt und dass die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Regelung dieser Richtlinie unterliegen.
2. Artikel 25 Absatz 2 fünfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388 in Verbindung mit Anhang B der Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die Verpachtung von Jagdbezirken durch einen Pauschallandwirt keine landwirtschaftliche Dienstleistung im Sinne dieser Richtlinie darstellt.
S. 641, Detlev Harbs
Verpachtung der Landwirtschaft fällt nicht unter die Pauschalierung
Artikel 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass ein landwirtschaftlicher Erzeuger, der einen Teil der wesentlichen Elemente seines landwirtschaftlichen Betriebes langfristig verpachtet und/oder vermietet hat und mit dem Restbe...