Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungs-Verordnung)
BGBl. II Nr. 227/1999 idF BGBl. II Nr. 149/2007
Zu § 128, § 131 Abs. 1 Z 3 und § 163 der Bundesabgabenordnung sowie auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:
§ 1.
Für nach dem erfolgte Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken, bei denen
nach den äußeren Umständen (insbesondere Menge der gelieferten Gegenstände) anzunehmen ist, daß die gelieferten Gegenstände nicht im Rahmen der privaten Lebensführung verwendet werden, und
Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung nicht festgehalten und aufgezeichnet werden
gilt die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung von Büchern und Aufzeichnungen des liefernden Unternehmers als nicht gegeben.
§ 2.
(1) Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes gelten die folgenden Bestimmungen. Voraussetzung ist, daß
keine Buchführung...