Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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1.3.4 Reihengeschäft bzw. inländische Lohnveredler und Werkl ieferer
Reihengeschäft
Randzahl 1856: Derzeit frei.
1856a Rechtslage ab
An die Stelle der VO BGBl. II Nr. 33/1998 ist ab § 1 der VO BGBl. II Nr. 584/2003 getreten. Mit dieser VO wurde auch die Steuerbefreiung gem § 1 VO BGBl. Nr. 800/1974 aufgehoben. Nur für den Fall der Lieferung im Reihengeschäft wurde eine Steuerbefreiung, ähnlich wie sie in der VO BGBl. Nr. 800/1974 bestanden hatte, in die VO BGBl. II Nr. 584/2003 aufgenommen.
Auch nach der neuen Verordnung darf bei Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäftes aus dem Drittland in das Inland nicht der bei der Einfuhr Verfügungsberechtigte die EUSt als Vorsteuer abzuziehen, sondern der letzte Abnehmer, wenn er Schuldner der EUSt ist. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Es liegt ein Reihengeschäft mit drei Beteiligten vor, das in der Weise erfüllt wird, dass der erste Unternehmer oder der erste Abnehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht an dem Gegenstand verschafft.
Die Lieferung ist gemäß § 1 Abs. 2 der zitierten Verordnung steuerfrei. Das ist dann der Fall, wenn
-der erste Abnehmer in der Reihe im Inland weder einen Wohnsitz ...