Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1.2.3 Unrichtiger Steuerausweis
1833 Ist in der Rechnung (Gutschrift) ein zu niedriger Steuerbetrag ausgewiesen, so darf der Leistungsempfänger nur den zu niedrig ausgewiesenen Steuerbetrag als Vorsteuer abziehen.
1834 Bezüglich Vorsteuerabzug bei einem in der Rechnung zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag siehe § 12 Rz 1815 bis 1832.