Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 3941.5.7 Gesonderter Steuerausweis
Entgelt und Steuerbetrag
1517 Nicht von Bedeutung ist es, ob der ausgewiesene Steuerbetrag als „USt“ oder als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet wird.
Unterschiedliche Steuersätze
1518 Werden in einer Rechnung Leistungen abgerechnet, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, so ist bei der Rechnungsausstellung darauf Bedacht zu nehmen.
Beispiel:
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Bestell Nr. | Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Steuersatz | Betrag | Steuer |
24 | Ware A | 100 kg | 0,60 € | 10 % | 60 € | 6 € |
33 | Ware B | 50 Lt | 2,00 € | 10 % | 100 € | 10 € |
44 | Ware C | 40 St | 2,50 € | 20 % | 100 € | 20 € |
96 | Ware D | 20 Fl | 3,00 € | 20 % | 60 € | 12 € |
320 € | 48 € | |||||
+ Mehrwertsteuer | 48 € | |||||
Gesamtrechnungsbetrag | 368 € |
1519 Unselbständige Nebenleistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Hauptleistungen. Werden in einer Rechnung Leistungen zu unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet, so sind auch die unselbständigen Nebenleistungen entsprechend aufzuteilen.