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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2012

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2067-1

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Umsatzsteuer-Handbuch 2012 (1. Auflage)

2.4.4 Lieferung von Wärme

1192 Die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme unterliegt dem Normalsteuersatz. Unter Wärme ist jene Form von Energie zu verstehen, die aus Kohle, Heizöl, Gas, Strom oder anderen Energieträgern gewonnen und für Zwecke der Regulierung der Raumtemperatur abgegeben wird. Auf welche Weise die Wärme gewonnen wird, ist hiebei ohne Belang. Es ist daher auch gleichgültig, ob sie beispielsweise in einer hauseigenen Zentralheizungs- oder Klimaanlage gewonnen oder von einem Fernheizwerk bezogen wird. Ohne Einfluss ist es auch, ob die Wärme durch Leitungen oder durch Strahlung übertragen wird bzw. ob die Regulierung der Raumtemperatur über Heizkörper oder durch Zuführung von Warmluft erfolgt.

S. 362 1193 Keine Lieferung von Wärme liegt bei der Lieferung von Warmwasser für Gebrauchszwecke (zB für Reinigungs- oder Badezwecke) vor.

1194 Wird für die Lieferung der Wärme kein vom Mietentgelt (Nutzungsentgelt) abgesondertes Entgelt vereinbart, so ist der auf die Lieferung von Wärme entfallende Entgeltsteil aus dem einheitlichen Entgelt zu ermitteln.

1195 Bei der Ermittlung des auf die Wärmelieferung entfallenden Entgeltsteiles sind alle Kosten zu berücksichtigen, die mit der Gewinnung und V...

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