Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 352Judikatur EuGH zu § 9:
, Feltgen und Bacino Charter Company
Keine Steuerbefreiung für Dienstleistungen iZm Hochseevergnügungsreisen
Art. 15 Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der durch die Richtlinie 91/680/EWG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer keine Anwendung auf Dienstleistungen findet, mit denen natürlichen Personen gegen Entgelt ein Schiff mit Besatzung für Hochseevergnügungsreisen zur Verfügung gestellt wird.
, Navicon
Vercharterung von Schiffen
1. Art. 15 Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom geänderten Fassung ist in dem Sinne auszulegen, dass er sowohl die Vollvercharterung als auch die Teilvercharterung von auf hoher See eingesetzten Schiffen erfasst. Folglich steht die genannte Vorschrift nationalen Bestimmungen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die die Mehrwertsteuerbefreiung nur bei der Vollvercharterung solcher Schiffe gewähren, entgegen.
2. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu entscheiden, ob der im Ausgangsverfahren in Rede stehend...