Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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3. Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels
1065 Ist der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so ist in Abholfällen die Steuerfreiheit grundsätzlich auf jene Fälle eingeschränkt, in denen
ein ausländischer Abnehmer vorliegt und
das Beförderungsmittel unternehmerischen Zwecken des Abnehmers dient.
Bei der Anwendung sind die folgenden Ausführungen zu beachten.