Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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3.2 Drittlandsgebiet
148 Das Drittlandsgebiet umfasst alle Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören. Auch die internationalen Gewässer zählen zum Drittlandsgebiet.
Zum Drittlandsgebiet gehören:
Andorra, Berg Athos, Büsingen, Campione d’Italia, Ceuta, Färöer Inseln, Guadeloupe, Guayana, Martinique, Reúnion, Gibraltar, Grönland, Helgoland, Kanalinseln (Jersey und Guernsey), Kanarische Inseln, Livigno, Luganer See, Melilla, San Marino, Vatikan.
Randzahlen 149 bis 180: Derzeit frei.