Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 210Judikatur EuGH zu § 4:
, Lidl & Companhia
Kraftfahrzeugsteuer ist Teil der Bemessungsgrundlage
Eine Steuer wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Kraftfahrzeugsteuer (imposto sobre veículos), deren Entstehungstatbestand unmittelbar mit der Lieferung eines Fahrzeugs zusammenhängt, das in den Anwendungsbereich dieser Steuer fällt, und die vom Lieferer des betreffenden Fahrzeugs entrichtet wird, fällt unter den Ausdruck „Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben“ im Sinne von Art. 78 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG und ist in Anwendung dieser Bestimmung in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer auf die Lieferung des genannten Fahrzeugs einzubeziehen.
, Campsa Estaciones de Servicio
Voraussetzung für die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf den Normalwert
Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehrt, auf Umsätze der im Ausgangsverfahren fraglichen Art zwischen verbundenen Parteien, die einen erkennbar unter dem normalen Marktpreis liegenden Preis vereinbart haben, eine andere Regel für die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage als die in Art. 11 Teil A Abs....