Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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2. Inland, Ausland
141 Das Inland umfasst das Bundesgebiet der Republik Österreich. Gebäude ausländischer Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate sowie Gebäude internationaler Organisationen zählen auch bei so genannter Exterritorialität zum Inland.
Seit Inkrafttreten des ZK gibt es nur ein Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Gemeinden Jungholz und Mittelberg (vormals „Zollausschlussgebiete“) sowie Zollfreizonen und Zolllager sind umsatzsteuerrechtlich Inland. Umsätze in diese Gebiete sind daher steuerbare Inlandsumsätze.
Ausland ist das Drittlandsgebiet und das übrige Gemeinschaftsgebiet.
Randzahlen 142 bis 145: Derzeit frei.