Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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3.9.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe – Voraussetzungen
545 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn
ein Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt und
der Erwerber Unternehmer oder eine juristische Person (zB ein Verein) ist und
der Lieferer des Gegenstandes Unternehmer ist und dieser die Lieferung gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Der Lieferer darf nach dem Recht des Mitgliedstaates nicht Kleinunternehmer sein.
546 Werden somit von Unternehmern an einen Verein Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach Österreich geliefert, so ist der Verein grundsätzlich (Einschränkungen siehe Abschnitt 3.9.2) zur Abfuhr der Erwerbsteuer in Österreich verpflichtet. Der Lieferer kann unter den Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung die Lieferung steuerfrei belassen. Der Verein kann in diesen Fällen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) beantragen. Als Erwerber ist er aber verpflichtet – anstelle der früheren Einfuhrumsatzsteuer, die anlässlich der Einfuhr der Ware an das Zollamt zu entrichten war – Erwerbsteuer an das Umsatzsteuer-Finanzamt zu entrichten. Der Vorsteuerabzug hinsichtlich der Erwerbsteuer s...