Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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3.3.9.1.4.3 Begriff Denkmäler der Baukunst
502 Denkmäler der Baukunst sind Bauwerke, die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind. Hiezu gehören zB Kirchen, Schlösser, Burgen und Burgruinen. Auf eine künstlerische Ausgestaltung kommt es nicht an.