Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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3.1.2.1 Allgemeines
439 Zahlungen, die als Subvention, Zuschuss, Zuwendung, Prämie, Ausgleichsbetrag, Förderungsbetrag usw. bezeichnet werden, sind dahingehend zu untersuchen, ob sie
Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt),
(zusätzliches) Entgelt des Zuschussgebers für eine Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (so genannter unechter Zuschuss) oder
Zahlungen, die mangels Entgeltscharakter kein Leistungsentgelt (so genannter echter Zuschuss)
darstellen.
Indiz für die Einordnung ist, in wessen Interesse die Zuschussgewährung liegt und welche Zwecke der Zahlende verfolgt (BFH , X R 39/81, BStBl II 1988, 471).