Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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2.3 Form und Inhalt der Anfrage
4354 Bestätigungsanfragen an das UID-Büro können schriftlich, telefonisch oder mit Telefax eingereicht werden, Bestätigungsanfragen im Rahmen von Finanz-Online nur elektronisch.
4355 Die Anfrage (einfache Bestätigungsanfrage - Stufe 1) an das UID-Büro hat folgende Angaben zu enthalten:
die UID, den Namen (Firma) und die Anschrift des anfragenden Unternehmers,
die von einem anderen Mitgliedstaat erteilte UID des Empfängers der innergemeinschaftlichen Lieferung oder der sonstigen Leistung, für die der Leistungsempfänger nach Art. 196 MWSt-RL 2006/112/EG die Steuer schuldet.
Die Daten des Geschäftspartners müssen in der Anfrage so bekannt gegeben werden, wie sie bei dessen Finanzverwaltung zum Zwecke des Bestätigungsverfahrens gespeichert sind. Die Daten der handelsrechtlichen Registrierung oder der Aufdruck auf den Geschäftspapieren können davon abweichen.
4356 Der anfragende Unternehmer kann zusätzlich zu der zu überprüfenden UID auch den Namen und die Anschrift des Inhabers der ausländischen UID vom UID-Büro überprüfen lassen bzw. über Finanz-Online oder im Rahmen der elektronischen MIAS-Selbstabfrage selbst überprüfen (qualifizierte Bestätigungsanfrage - Stufe 2). Di...