Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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2.2 Zuständigkeit
4352Ab hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage verpflichtend über Finanz-Online durchzuführen. Nur soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangelsS. 811 Internetzugangs) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen - für ganz Österreich - weiterhin gerichtet werden an das
UID-Büro des BMF
Suben 25
A-4975 Suben
Telefon: 0810 00 5310 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Telefax: 0810 00 5012 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Bürozeiten (Stand Juni 2007):
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
4352a Daneben besteht aber auch die Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies). Über die MIAS-Selbstabfrage bei der EU kann sowohl die einfache Bestätigungsanfrage „Stufe 1“ als auch die qualifizierte Bestätigungsanfrage „Stufe 2“ (siehe jedoch Rz 4356 und Rz 4358) online durchgeführt werden.
4353 Im Rahmen von Finanz-Online kann von den teilnehmenden Parteien (von Unternehmern selbst bzw. von Parteienvertretern für durch sie vertretene österreichische Lieferanten) sowohl die einfache Bestätigungsanfrage „Stufe 1“ als auch die qualifizierte Bestätigungsanfrage der „Stufe 2“ (siehe jedoch Rz ...