Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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8.2 Begriff „Wasserfahrzeug“
3669 Unter „Wasserfahrzeuge“ fallen nur solche, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind und deren Länge 7,5 Meter (über dem Rumpf) übersteigt. Auf eine Motorisierung wird nicht abgestellt. Daher fallen auch Segeljachten ab der genannten Größe unter diese Bestimmung.