Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 710Anlage (zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG)
Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände
Lebende Tiere der Unterpositionen 0101 10 90, 0101 90 11, 0101 90 30, 0101 90 90 und der Positionen 0102 bis 0105 der Kombinierten Nomenklatur. (BGBl. I Nr. 76/2011)
Bienen und ausgebildete Blindenführhunde (aus Unterposition 0106 9000 der Kombinierten Nomenklatur).
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur).
Fische, ausgenommen Zierfische; Krebstiere; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere (Kapitel 3 der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Unterposition 0301 10).
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen (Kapitel 4 der Kombinierten Nomenklatur).
Federn von der zum Füllen verwendeten Art, roh; Daunen, roh (Unterposition 0505 10 10 der Kombinierten Nomenklatur).
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) (Position 0601 der Kombinierten Nomenklatur).
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge u...