Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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4.3 Haftung
3496 Sofern der Leistungsempfänger seiner Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für den dadurch entstehenden Steuerausfall. Die Haftung wird mittels Haftungsbescheid (§ 224 Abs 1 BAO) geltend gemacht und zwar unabhängig davon, ob die USt beim ausländischen Unternehmer einbringlich ist oder nicht. Der Haftung kann sich der Unternehmer nur durch Zahlung des USt-Betrages entziehen.
Randzahlen 3497 bis 3500: Derzeit frei.