Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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6. Steuersatz, Steuerbefreiung
3316 Lieferungen eines Wiederverkäufers in ein Drittland sind unter den Voraussetzungen des § 7 UStG 1994 umsatzsteuerfrei. Bei der Differenzbesteuerung unterliegt die Bemessungsgrundlage dem Normalsteuersatz nach § 10 Abs. 1 und 4 UStG 1994.
Steuersatz für Kunstgegenstände siehe § 10 Rz 1176.
Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen siehe Art. 24 Rz 4251.
Randzahlen 3317 bis 3320: Derzeit frei.