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ASoK 1, Jänner 2018, Seite 2

Arbeits- und Sozialrecht im Regierungsprogramm 2017 bis 2022

Welche Maßnahmen plant die neue Bundesregierung?

Marta J. Glowacka

ÖVP und FPÖ haben sich Mitte Dezember 2017 auf ein Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats geeinigt. Das 182 Seiten starke Arbeitsprogramm der neuen bürgerlichen Koalition steht unter dem Titel „Zusammen. Für Österreich“. Nachstehend soll ein Überblick über die Eckpunkte der arbeits- und sozialrechtlichen Vorhaben des Regierungsprogramms der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2017 bis 2022 gegeben werden.

1. Arbeitszeit

Das Regierungsprogramm legt ein großes Augenmerk auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Dazu gehören auch die Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze, die eine bessere Anpassung der Arbeitszeitvolumina an die Auftragslage sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit ermöglichen sollen. Konkret sind daher insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw – wenn es einen solchen nicht gibt – direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr Möglichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten.

  • Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit ...

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