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ASoK 10, Oktober 2018, Seite 391

Ministerialentwürfe zur Sozialversicherungsreform

Organisationsreform sieht Bündelung der Prüfungskompetenz beim BMF und nur mehr fünf Sozialversicherungsträger mit Dachverband vor

(ASoK) – Das Regierungsprogramm vom Dezember 2017 sieht eine umwälzende Reform der sozialversicherungsrechtlichen Organisationsstruktur sowie des Prüfungswesens vor. Kürzlich sind zwei Gesetzesentwürfe in Begutachtung verschickt worden: einerseits das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG), andererseits das Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG). In Zukunft soll die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge ausschließlich dem BMF vorbehalten sein. Die bisher 21 Sozialversicherungsträger samt Hauptverband sollen zu fünf Trägern und einem Dachverband zusammengeführt werden. Die Begutachtungsfrist zu beiden Ministerialentwürfen endet jeweils mit . Die parlamentarische Beschlussfassung kann somit noch im Spätherbst erfolgen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Kassenreform

Das SV-OG verfolgt das ambitionierte Ziel einer „großen Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems“. Im Wesentlichen soll es zu einer Reduktion auf mehreren Ebenen kommen. Die derzeit 21 Sozialversicherungsträger samt Hauptverband sollen in Zukunft durch lediglich fünf Träger mit Dachverband ersetzt werde...

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